Aktion BetriebsFerien 2024

Einblick - Durchblick - Ausblick

Arbeitserzieher/in (d/m/w)

Die Tätigkeit im Überblick

Arbeitserzieher/innen betreuen Menschen mit und ohne Behinderungen und fördern sie mit arbeitstechnischen und -therapeutischen Methoden, um ihnen den Einstieg in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu erleichtern. Sie beurteilen die Fähigkeiten, Begabungen und Kenntnisse der ihnen anvertrauten Personen und schätzen die Anforderungen und Belastungen eines Arbeitsplatzes ein. Auf dieser Grundlage wählen sie zusammen mit den Betroffenen geeignete Aufgaben aus. Dabei dokumentieren Arbeitserzieher/innen die Maßnahmen und verfassen Entwicklungsberichte, stellen Förderpläne zusammen und setzen diese um. Sie leiten die betreuten Personen bei Tätigkeiten und Arbeitstechniken an, z.B. in handwerklichen oder industriellen Fertigungsmethoden, gestalten Arbeitsplätze und überwachen die Ausführung der Arbeiten.

Darüber hinaus fördern sie das Arbeits- bzw. Sozialverhalten der Betroffenen und unterstützen diese bei persönlichen Problemen am Arbeitsplatz oder bei Konflikten in der Gruppe. Auf diese Weise sollen die betreuten Personen Tätigkeiten einüben, die der Lebens- und Arbeitswirklichkeit entsprechen, sowie Eigenschaften - wie Sorgfalt, Ausdauer, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Zielstrebigkeit - erwerben, um den späteren Arbeitsalltag bewältigen zu können.

Die Ausbildung im Überblick

Arbeitserzieher/in ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung an Fachschulen (keine Ausbildung) und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 2 Jahre, woran sich ein einjähriges Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung anschließt. In der berufsbegleitenden Teilzeitform dauert die Weiterbildung einschließlich berufspraktischer Abschnitte 3 Jahre.

 

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind in der Regel eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und je nach schulischer Vorbildung ggf. eine zweijährige berufliche Tätigkeit.

Schulische Mindestvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss.

Darüber hinaus wird der Nachweis der gesundheitlichen Eignung sowie ggf. ein Führungszeugnis verlangt

Typische Branchen

Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Arbeitserzieher/innen z.B. in den unterschiedlichsten Einrichtungen der Resozialisierung und der Rehabilitation.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.
Das Themenspektrum reicht dabei von Betreuung von Menschen mit Behinderungen bis hin zu Ergonomie.


Beruflich weiterkommen
Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Arbeitserzieher/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Soziale Arbeit erwerben.

Sich selbstständig machen
Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Rehabilitations- oder Resozialisierungseinrichtung oder mit einem Dienstleistungsunternehmen im sozialen Bereich.

Quelle: Berufenet der Bundesagentur für Arbeit

web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/9131

 

 

Termine für diesen Ausbildungsberuf:

 

 

Eine Aktion der Wirtschaftsförderung des Landkreises Esslingen in Zusammenarbeit mit:

Bündnis Fachkräftesicherung im Landkreis Esslingen
Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen
Kreisjugendring Esslingen
 

Weiterführende Links

Fragen zum Projekt:

Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen am Neckar

Tel: 0711 3902-42092

E-Mail: info[at]betriebsferien-es.de

Landratsamt Esslingen

Landrat Marcel Musolf
73726 Esslingen am Neckar
Telefon: 0711 3902-0
FAX: 0711 3902-1030

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